1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Jugend für Menschenrechte / Youth for Human Rights International. Alle Rechte vorbehalten. Das Jugend für Menschenrechte & Youth for Human Rights International Logo befindet sich im Besitz von Youth for Human Rights International. Das UNITED Logo ist im Besitz von TXL Films und wird mit deren Genehmigung verwendet.